Borkwalde. Auf der letzten Sitzung der Gemeindevertreter wurde mit neun Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung eine Anhebung der Realsteuerhebesätze für Borkwalde beschlossen:
alt
(vom Hundert) |
neu
(vom Hundert) |
|
Grundsteuer A | 200 | 320 |
Grundsteuer B | 400 | 420 |
Gewerbesteuer | 320 | 340 |
Mit dem Hebesatz steuert eine Gemeinde, wieviel Steuern sie von ihren Bürgern und den Gewerbetreibenden erhält. Das Finanzamt ermittelt für den Steuerpflichtigen den Steuermessbetrag. Die Gemeinde multipliziert ihn mit dem jeweiligen Hebesatz.
So hoch sind die jeweiligen Hebesätze gegenwärtig in den anderen Gemeinden des Amtes Brück:
Satzung
vom |
Grundsteuer A
v. H. |
Grundsteuer B
v.H. |
Gewerbesteuer
v.H. |
|
Stadt Brück | 11.12.2014 | 545 | 375 | 323 |
Borkheide | 19.10.2006 | 300 | 400 | 325 |
Planebruch | 22.9.2014 | 590 | 400 | 300 |
Linthe | 31.8.2015 | 600 | 390 | 310 |
Golzow | 4.11.2014 | 600 | 420 | 308 |
Zur Erklärung:
Die Gewerbesteuer und die Grundsteuer sind die sogenannten Realsteuern. Im Fall der Gewerbesteuer ist das Eigentum an einem Gewerbebetrieb das Besteuerungsobjekt. Im Fall der Grundsteuer ist demgegenüber das Eigentum an Grundstücken (inkl. deren Bebauung) das Besteuerungsobjekt. Bei der Grundsteuer wird weiter unterschieden zwischen der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe/Grundstücke) und der Grundsteuer B (alle übrigen bebauten und bebaubaren Grundstücke).