Borkwalde. Auf ihrer gestrigen Sitzung haben die Gemeindevertreter mehrheitlich eine Erhöhung der Hundesteuer beschlossen. Demnach sind künftig diese Steuern zu bezahlen:
- für den ersten Hund: 45 Euro (bisher 26,00 Euro),
- für den zweiten Hund: 80 Euro (bisher 51,00 Euro),
- für jeden weiteren Hund: 160 Euro (bisher 102,00 Euro),
- für einen gefährlichen Hund: 800 Euro (bisher 767,00 Euro).
Damit liegt Borkwalde aktuell an der Spitze der Gemeinden im Amt Brück, gefolgt von Golzow.
In der Gemeinde Borkwalde werden zurzeit 252 Hunde steuerlich erfasst, davon 200 als erste, 46 als zweite, sechs als weitere Hunde.
In den anderen Gemeinden des Amtes Brück gelten zurzeit folgende Steuersätze:
Satzung vom | Erster Hund in Euro | Zweiter Hund in Euro | Jeder weitere Hund in Euro | Gefährlicher Hund in Euro | |
Borkheide | 31.1.2002 | 20,00 | 40,00 | 80,00 | 600,00 |
Stadt Brück | 1.12.2005 | 15,00 | 36,00 | 77,00 | – |
Planebruch | 6.6.2011 | 25,00 | 50,00 | 80,00 | 200,00 |
Linthe | 30.11.2005 | 14,00 | 40,00 | 80,00 | 80,00 |
Golzow | 12.11.2019 | 35,00 | 60,00 | 100,00 | 800,00 |
Die Hundesteuersatzungen der Gemeinden des Amtes werden in diesem Jahr überarbeitet. Die Gemeinde Golzow hatte bereits im Jahr 2019 die Hundesteuersatzung beschlossen.