Bad Belzig. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark ist auf der Grundlage des § 47 Abs. 3 des Ordnungsbehördengesetzes des Landes Brandenburg (OBGBB) in eigener Verantwortung für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig. Hauptanliegen sind hierbei die Bekämpfung einer der Hauptunfallursachen – Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit – sowie die Sicherung von Spiel- und Schulwegen. Gemäß Geschäftsverteilung und Aufgabengliederungsplan werden diese Aufgaben durch den Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Verkehr wahrgenommen. Die Überwachung des fließenden Verkehrs erfolgt sowohl mobil, als auch stationär.