Karate Forst flüssig” vorerst wieder gestoppt

Borkheide, Borkwalde und Fichtenwalde. Das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg hat am Freitag den Einsatz von “Karate Forts flüssig” gestoppt, wie der NABU mitteilte. Es ließ nicht nur die Klage des NABU zu. sondern gab ihm auch inhaltlich Recht. Die Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), habe die erforderlichen naturschutzrechtlichen, insbesondere artenschutzrechtlichen Prüfungen nicht durchgeführt. Da sich gleichzeitig das Zeitfenster schließt, in dem die Nonne sinnvoll mit “Karate Forst flüssig” bekämpft werden könnte, dürfte damit der Insektizideinsatz beendet sein.

Der NABU erklärt zu dem Gerichtsurteil:

NABU stoppt Insektizideinsatz im Wald
Oberwaltungsgericht gibt Naturschützern in vollem Umfang Recht

Auf Beschwerde des NABU hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag den Insektizideinsatz über Brandenburgs Wäldern gestoppt. Nachdem das Verwaltungsgericht Potsdam den Eilantrag des Naturschutzverbands noch abgelehnt hatte, änderte das Oberverwaltungsgericht nun diese Entscheidung und entsprach dem Antrag des NABU in vollem Umfang. Damit bleiben ca. 2.500 ha Waldfläche vom Breitband-Insektizid „Karate Forst flüssig“ verschont.

NABU-Vorsitzender Friedhelm Schmitz-Jersch zeigt sich hocherfreut: „Wir freuen uns über diesen großen Erfolg für den Naturschutz und die Bevölkerung vor Ort. Dass nun insbesondere die Waldflächen um Borkheide, Borkwalde und Fichtenwalde vom Gifteinsatz verschont bleiben, zeigt, dass sich der Einsatz des NABU und das große Engagement der Bürger vor Ort gelohnt haben. Ein großer Dank geht auch an die vielen Menschen im ganzen Land, die uns so großartig unterstützt haben.“

Allerdings habe der Landesbetrieb Forst über einer Fläche von ca. 4.000 Hektarder im Landkreis Potsdam-Mittelmark zur Besprühung vorgesehenen ca. 6.500 Hektar Waldflächen das Insektizid bereits ausgebracht. Leider sei insbesondere der Einsatz im Landkreis Teltow-Fläming bereits abgeschlossen. Schneller sei eine gerichtliche Entscheidung nicht zu erzielen gewesen. „Das lag auch an der faktischen Verweigerung von Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht Potsdam“, so der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Thorsten Deppner, der den NABU in dem Verfahren vertritt. Das Oberverwaltungsgericht habe klargestellt, dass der Antrag des NABU entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht nur zulässig, sondern auch vollumfänglich begründet sei. Das Oberverwaltungsgericht habe die Kritik des NABU an der Nichteinhaltung der Anwendungsbestimmungen für das Insektizid und an der Sicherung des Artenschutzes geteilt. So habe das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), das den Insektizid-Einsatz mit Hubschraubern mit einer Ausnahmezulassung genehmigt hatte, nicht hinreichend sichergestellt, dass hinreichend Rückzugsräume für betroffene „Nichtziel-Insekten“ erhalten blieben und besonders und streng geschützte Arten durch den Einsatz nicht erheblich beeinträchtigt würden. Der vom Oberverwaltungsgericht verfügte Beschluss ist unanfechtbar.

Dem Beschluss kommt in den Augen des NABU darüber hinaus grundsätzliche Bedeutung zu. Künftig wird das Ausbringen von Insektiziden im Wald – wenn überhaupt – nur unter erheblich engeren Bedingungen und bei Sicherstellung eines effektiven Artenschutzes möglich sein. Vorrang müssen natürlich Formen des integrierten Pflanzenschutzes wie insbesondere der Waldumbau hin zu Mischwäldern haben.

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