Die Landesbetrieb Forst Brandenburg hat jetzt seine Allgemeinverfügung des LFB über Bekämpfungsmaßnahmen gegen Kieferngroßschädlinge (Nonne, Kiefernspinner, Forleule) veröffentlicht. Demnach werden “im Zeitraum vom 06.05.2019 bis 31.05.2019 … Kiefernschädlinge auf Waldflächen durch Ausbringen des Pflanzenschutzmittels „KARATE FORST flüssig“ mittels Hubschraubern bekämpft”.
Weiter heißt es in der Verfügung:
Der räumliche Geltungsbereich der Maßnahmen beschränkt sich auf einzelne stark befallene Waldflächen in den Gemarkungen folgender Landkreise:
Potsdam-Mittelmark: Alt Bork, Borkheide, Borkwalde, Brück, Gömnigk, Freienthal, Groß Briesen, Haseloff, Grabow, Linthe, Neuendorf b. Brück, Niederwerbig, Niemegk, Hohenwerbig, Werbig, Boecke, Buckau, Glienecke, Desmathen, Gräben, Grebs, Lehnin, Michelsdorf, Oberjünne, Rottstock, Steinberg, Wollin, Rietz, b. Treuenbrietzen, Lühsdorf, Beelitz, Schönefeld, Busendorf, Fichtenwalde, Reesdorf, Rieben, Schäpe, Wittbrietzen
Teltow-Fläming: Dobbrikow, Gottsdorf, Kemnitz, Nettgendorf, Schöneweide, Wiesenhagen, Zülichendorf
Auf der Seite des Landesbetriebs sind auch Karten mit den konkret zu besprühenden Flächen einzusehen.
Für diese Maßnahme wird verfügt:
- Zum Schutz der Waldbesucher werden die betroffenen Flächen gemäß § 18 Absatz 3 LWaldG mit dem Beginn der Bekämpfung für 48 Stunden gesperrt. Das Betreten, Befahren und Reiten sowie sonstiger Aufenthalt auf den betroffenen Flächen ist im angegebenen Zeitraum verboten. Die Sperrung wird durch Ausschilderungen kenntlich gemacht.
- Das Sammeln von Waldpilzen, wild wachsenden Früchten und Wildkräutern ist auf den betroffenen Flächen für die nach der Bekämpfungsmaßnahme folgenden 21 Tage verboten.
- Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird im besonderen öffentlichen Interesse angeordnet.
Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe als bekannt gegeben und ist damit wirksam.